Englischsprachige Liefervertraege: Was eine Hamburger Importeurin falsch eingeschaetzt hatte

Internes Uebersetzen von Vertraegen klingt pragmatisch. Wann es zum Problem wird, zeigt dieser Fall

Englischsprachige Liefervertraege: Was eine Hamburger Importeurin falsch eingeschaetzt hatte

Birthe Svenningsen importiert skandinavisches Designmoebel und vertreibt sie ueber ihren Hamburger Showroom sowie einen Onlineshop. 2021 schloss sie mit einem britischen Grosshaendler einen Jahresrahmenvertrag ueber 18 Lieferungen. Der Originalvertrag war auf Englisch verfasst, Svenningsen liess ihn von einer zweisprachigen Angestellten ins Deutsche uebertragen.

Wo der Fehler lag

In Klausel 11 des Vertrages war von einem sogenannten retention of title die Rede, einem Eigentumsvorbehaltsrecht. Die interne Uebersetzung hatte daraus schlicht Eigentumsrecht gemacht. Als ein Teillieferant spaeter Insolvenz anmeldete und Svenningsen Waren zurueckfordern wollte, stellte ihr Anwalt fest, dass die deutsche Fassung des Vertrages die Rechtslage falsch wiedergab. Es folgte ein kostspieliger Schriftwechsel mit dem britischen Vertragspartner.

Was sie beim naechsten Vertrag anders machte

Svenningsen beauftragte fuer alle nachfolgenden Vertraege ein Fachbuero mit juristisch ausgebildeten Uebersetzern, das explizit Erfahrung mit britischem und deutschem Vertragsrecht nachweisen konnte. Der Uebersetzer markierte drei Stellen im neuen Vertrag, an denen englische Rechtsbegriffe keine direkte deutsche Entsprechung hatten, und erstellte erklaerende Fussnoten.

Drei Aenderungen im Prozess

  1. Fachuebersetzer mit juristischem Hintergrund statt interner Loesung
  2. Kommentierte Uebersetzung mit Erklaerungen zu rechtskulturellen Unterschieden
  3. Gegenlesen durch den eigenen Anwalt vor Vertragsunterzeichnung

Der zeitliche Mehraufwand pro Vertrag betrug etwa zehn Tage, die Kosten lagen je nach Umfang zwischen 280 und 450 Euro. Den Aufwand um Klausel 11 bezifferte Svenningsen selbst auf rund 2.800 Euro in Anwalts- und Arbeitszeit.

Interne Sprachkenntnisse reichen fuer informelle Kommunikation. Fuer Vertraege mit Rechtswirkung braucht es jemanden, der beide Rechtssysteme kennt und nicht nur beide Sprachen spricht.

Themen: Vertragsuebersetzung Vertragsrecht
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