Wie ein Handwerksbetrieb seinen ersten Exportvertrag fast verloren haette
Ein konkreter Fall zeigt, warum guenstige Uebersetzungstools bei Vertraegen gefaehrlich werden koennen
Ein konkreter Fall zeigt, warum guenstige Uebersetzungstools bei Vertraegen gefaehrlich werden koennen
Florian Westerberg fuehrt einen Tischlereibetrieb in Rosenheim mit acht Mitarbeitern. Als ein Zuericher Innenausstatter 2023 einen Liefervertrag anfragte, schien alles unkompliziert. Der Vertrag war auf Deutsch verfasst, der Schweizer Partner wollte ihn jedoch in beglaubigtem Franzoesisch vorliegen haben, damit sein Rechtsanwalt ihn pruefen konnte.
Westerberg liess den Vertrag durch ein guenstiges Online-Tool uebersetzen und reichte die Fassung ein. Der Schweizer Anwalt lehnte sie innerhalb von zwei Tagen ab. Drei Klauseln waren inhaltlich verfaelscht, ein Begriff aus dem deutschen Werkvertragsrecht hatte kein direktes Aequivalent im Schweizer OR und war schlicht weggelassen worden. Der Abschluss verzoegerte sich um drei Wochen.
Auf Empfehlung eines Steuerberaters wandte Westerberg sich an ein auf Wirtschafts- und Vertragsrecht spezialisiertes Uebersetzungsbuero. Der Uebersetzer arbeitete mit einem in der Schweiz zugelassenen Juristen zusammen. Statt des fehlenden Rechtsbegriffs wurde eine erklaerende Entsprechung eingefuegt, die dem Schweizer Vertragsrecht entsprach. Die beglaubigte Fassung lag nach fuenf Werktagen vor.
Der Vertrag wurde angenommen, das Projekt abgewickelt. Westerberg bezahlte fuer die Fachübersetzung 340 Euro, verglichen mit 29 Euro fuer das Online-Tool. Die drei Wochen Verzoegerung hatten ihn nach eigener Rechnung mehr als 1.200 Euro an Folgekosten gekostet.
Rechtsuebersetzungen sind kein Bereich, in dem Kostenminimierung als erste Strategie funktioniert. Fachterminologie, Rechtssystemunterschiede und Beglaubigungsanforderungen machen professionelle Dienstleister bei Vertraegen, Vollmachten oder Gesellschaftsunterlagen zur einzig sicheren Wahl.